top of page

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G 37 "Bildschirmarbeitsplatz"

Liebe Kolleginnen und Kollegen,


hiermit möchten wir über unser diesjähriges Angebot zu einer arbeitsmedizinischen

Vorsorgeuntersuchung der Augen informieren. Dieses Angebot richtet sich an alle Mitarbeiter*innen, welche Tätigkeiten an Bildschirmgeräten ausüben. Diese sog. Angebotsvorsorge umfasst eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens (Anhang Teil 4, Absatz 2, Nummer 1 ArbMedVV), mit dem Ziel, Gefährdungen des Sehvermögens durch die mit der Bildschirmarbeit verbundenen Belastungen der Augen entgegenzuwirken.


Die Wahrnehmung der arbeitsmedizinischen Vorsorge ist freiwilliger Natur. Dies bedeutet, das weder die Ablehnung noch die Annahme der Vorsorge mit Nachteilen verbunden sind. Die Untersuchungen werden durch eine medizinische Assistenz von unserem arbeitsmedizinischen Partner „AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH“ durchgeführt und die entstehenden Kosten werden vom Arbeitgeber übernommen. Dabei gilt die ärztliche Schweigepflicht. Der Arbeitgeber erhält lediglich eine Vorsorgebescheinigung, in der die Teilnahme an der Vorsorge bescheinigt wird. Die Mitarbeiter*innen erhalten im Nachgang von unserer Betriebsärztin Frau Dr. Siejka ebenfalls eine Vorsorgebescheinigung.


Für dieses Jahr haben wir den 14. Mai 2024 und den 11. September 2024 für die o. g. Untersuchungen vorgesehen. Dabei können je Untersuchungstag 11 Einzeltermine in einem Zeitrahmen von 09:00 – 15:00 Uhr vereinbart werden. Daher bitten wir zur weiteren Planung und Organisation alle, die die arbeitsmedizinische Vorsorge in Anspruch nehmen möchten, um eine entsprechende Rückmeldung bis zum 26. April 2024 an folgende E-Mail-Adresse: personalverwaltung@gerolstein.de. Dabei bitten wir auch um einen kurzen Hinweis, falls einer der beiden Tage terminlich nicht darstellbar sein sollte.


Hierbei bitten wir zu beachten, dass die Vorsorge in folgenden Intervallen angeboten wird:

  • Lebensjahr ≤ 40 -> Frist alle 60 Monate

  • Lebensjahr > 40 -> Frist alle 36 Monate

Wer in den letzten Jahren bereits eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G37 in Anspruch genommen hat, bitten wir vor Rückmeldung die o. g. Fristen zu beachten.


Anhand der erfolgten Rückmeldungen werden wir die konkreten Untersuchungstermine festlegen. Im Anschluss daran werden wir allen betroffenen Mitarbeiter*innen einen konkreten Untersuchungstermin mitteilen.

Comments


Commenting on this post isn't available anymore. Contact the site owner for more info.
Fragen / Probleme ?
©2023 von Intranet VG Gerolstein
bottom of page